Süddeutsche Zeitung

Verwechslung:Bei Festnahme angeschossener 29-Jähriger freigesprochen

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Wenn die Floskel "zur falschen Zeit am falschen Ort" auf jemanden besonders gut zutrifft, dann wohl auf einen heute 29-Jährigen aus Mecklenburg-Vorpommern. Der Mann wurde im Februar 2016 von der Polizei mit einem Straftäter verwechselt und angeschossen - und landete nach sieben Tagen im künstlichen Koma trotzdem vor Gericht.

Zur verhängnisvollen Verwechslung kam es dem Amtsgericht Ludwigslust zufolge, weil sich der Mann ein Auto ausgeliehen hatte, das der Mutter einer Hamburger Rotlichtgröße gehörte. Der Kriminelle wurde bereits von der Polizei gesucht, weil er eine Haftstrafe nicht angetreten hatte. Die Beamten observierten das Auto der Mutter - und nahmen an, in dem damals 27 Jahre alten Handwerker den Gesuchten entdeckt zu haben.

Ein Mobiles Einsatzkommando (MEK) aus Hamburg rückte an, um den vermeintlichen Straftäter festzunehmen, der damals im mecklenburg-vorpommerschen Lutheran bei Lübz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) unterwegs war. Dabei keilten die Polizisten den Wagen des Mannes ein, dieser beschleunigte und verletzte dabei besagten Beamten am Knie. Ein Polizist schoss auf den Flüchtigen und traf ihn am Kopf. Er verlor ein Auge, lag sieben Tage lang im künstlichen Koma.

Die Richter in Ludwigslust kritisierten das Vorgehen der Polizei bei der Urteilsverkündung an diesem Dienstag heftig. Der Einsatz sei in Vorbereitung und Durchführung desolat gewesen. So hatten die Beamten etwa mit einem sechs Jahre alten Foto nach dem flüchtigen Straftäter gesucht. Zudem habe das Opfer beim Zugriff gar nicht erkennen können, dass er gerade von Polizisten festgenommen werden sollte. Keines der Zivilfahrzeuge war mit einem Blaulicht versehen, niemand trug eine Weste mit entsprechender Aufschrift. Den Ruf eines Beamten "Polizei, nicht bewegen" habe der junge Mann im Auto vermutlich nicht gehört.

"Vom Opfer zum Angeklagten zu werden, war schon schwer für mich", sagte der 29-Jährige nach dem Freispruch. Er fordert seinerseits Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Land Hamburg, weil er wegen des verlorenen Auges seinen Beruf als Maler und Lackierer nicht mehr ausüben kann. Einen Termin für das Verfahren gibt es noch nicht.

Der Richter in Ludwigslust sagte, er hoffe, dass das nun gefällte Urteil im anstehenden Zivilprozess eine "gewisse Hilfe" sei. Das Verfahren gegen den Polizisten, der den Schuss abgab, ist von der Staatsanwaltschaft Schwerin bereits eingestellt worden.

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