Verwaltungsgericht Hannover:Schule: Theaterstück ist keine unzulässige Einflussnahme

Das Fachgerichtszentrum, in dem auch das Verwaltungsgericht untergebracht ist. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Hannover (dpa/lni) - In Schulen dürfen politische Theaterstücke aufgeführt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch entschieden. Die AfD Niedersachsen hatte gegen das Kultusministerium geklagt und sich gegen die Aufführung des Theaterstücks „Danke dafür, AfD“ an einer Schule in Osnabrück im Mai 2019 gewandt. Darin setzten sich Schülerinnen und Schüler nach Gerichtsangaben kritisch mit Äußerungen der Partei auseinander. Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt werden.

Die AfD rügte den Gerichtsangaben zufolge, in der Theateraufführung sei eine Neutralitätsverletzung des Staates durch eine unzulässige Parteinahme zu sehen. Lehrkräfte hätten zwar dafür zu sorgen, dass alle zulässigen politischen Positionen im Unterricht geäußerten werden könnten, müssten aber beleidigende und rechtswidrige Äußerungen zurückzuweisen und unterbinden. Schulen seien kein Raum für die Darstellung von politischem Aktivismus. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Bei dem Theaterstück handele es sich schon nicht um eine politische Meinungsäußerung der Lehrkräfte.

Das Theaterstück wurde von den Schülerinnen und Schülern eigenständig erarbeitet; eine inhaltliche Einflussnahme durch Lehrer liege nicht vor. Die Lehrkräfte waren auch nicht verpflichtet, die Entstehung und Aufführung des Stücks zu verhindern. Das Theaterstück sei von der Kunstfreiheit der Schüler gedeckt. Auch politisches Theater werde von der Kunstfreiheit umfasst.

© dpa-infocom, dpa:230906-99-99017/2

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