Verkehr:Neue Blitzer sind rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Hannover erklärt den ersten Streckenradar für unzulässig.

Nur zwei Monate nach dem Scharfschalten des bundesweit ersten Streckenradars auf der Bundesstraße 6 bei Hannover wurden die neuen Blitzer vom Verwaltungsgericht als unzulässig erklärt. Damit entschied das Gericht am Dienstag, dass es rechtswidrig ist, die Kennzeichen aller Autofahrer zu erfassen, um ein Tempolimit auf einem längeren Straßenabschnitt zu kontrollieren. Das Gericht verfügte, dass die neuen Blitzer sofort abgeschaltet werden müssen. Das niedersächsische Innenministerium teilte nach dem Entscheid mit, dass der Testbetrieb des Streckenradars bei Laatzen unverzüglich eingestellt werde. Die Anlage erfasste, ob Autofahrer ein Durchschnittstempo von 100 Stundenkilometer nicht überschritten.

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