Süddeutsche Zeitung

Verhaftete Sängerin:Minister verteidigt Staatsanwaltschaft

"Rechtlich zulässig und fachlich geboten": Der hessische Justizminister Hahn hat Kritik an der öffentlichen Verhaftung einer No-Angels-Sängerin zurückgewiesen.

Knapp drei Wochen nach der Verhaftung einer No-Angels-Sängerin hat der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) jede Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Vorgehensweise der Ermittler sei "rechtlich zulässig und fachlich geboten" gewesen, sagte Hahn vor dem Rechtsausschuss des Wiesbadener Landtags.

Im vorliegenden Fall habe das Informationsrecht der Öffentlichkeit schwerer gewogen als die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Hahn berichtete, er sei am Gründonnerstag und damit zwei Tage vor der Verhaftung der Künstlerin über die bevorstehende Polizeiaktion informiert worden. Zu keinem Zeitpunkt habe er Anlass gesehen, in die Ermittlungen einzugreifen. Der FDP-Politiker verteidigte auch die Verhaftung in der Öffentlichkeit. Die Sängerin sei für die Polizei vorher nicht greifbar gewesen.

Der Grünen-Rechtspolitiker Andreas Jürgens warf der Staatsanwaltschaft Darmstadt dagegen vor, sie habe durch eine Presseerklärung in der Woche nach Ostern die Berichterstattung über den Fall angeheizt. Die Staatsanwaltschaft habe als erste die persönlichen Details des Falls publik gemacht, obwohl die Ermittlungen sich noch in einem frühen Stadium befunden hätten.

Dem widersprach der Minister. Tatsächlich kursiere der Vorwurf gegen die Frau bereits seit 2007 im Internet. Gegen die Sängerin wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Sie saß nach ihrer Verhaftung zehn Tage in Untersuchungshaft.

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