Vergewaltigungs-Prozess:Staatsanwaltschaft lässt Anklage fallen

Es sieht gut aus für Andreas Türck: Die Staatsanwaltschaft hat Freispruch für den ehemaligen Fernsehmoderator beantragt.

In seinem Plädoyer vor dem Landgericht Frankfurt ließ Staatsanwalt Wilhelm Möller damit faktisch die ursprünglichen Anklage wegen Vergewaltigung fallen.

Andreas Türck dpa

Andreas Türck im Gerichtssaal.

(Foto: Foto: dpa)

Die beiden vom Gericht bestellten Glaubwürdigkeitsgutachter hatten übereinstimmend erklärt, dass die Aussage des mutmaßlichen Opfers Katharina B. Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht den tatsächlichen Erlebnissen entspreche.

Zudem hatten mehrere Zeugen ausgesagt, dass die Nebenklägerin bereits früher von angeblichen Vergewaltigungen berichtet habe.

Der Staatsanwalt sagte aber am Dienstag, die Frau habe nach seiner Überzeugung unbewusst die Unwahrheit gesagt. Ihr subjektives Empfinden sei für sie zur Wahrheit geworden.

Zu dem umstrittenen Vorfall war es in der Nacht vom 24. auf 25. August 2002 auf einer Mainbrücke in Frankfurt gekommen. In der Anklageschrift war Türck beschuldigt worden, die Frau nach einem Discobesuch zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Die Frau tritt als Nebenklägerin in dem Verfahren auf.

Der Moderator hatte dagegen versichert, dass die sexuellen Handlungen mit Einverständnis der Frau stattgefunden hatten. In dem Prozess selbst sagte Türck allerdings nicht zur Sache aus und beteuerte nur seine Unschuld.

Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft wird die Rechtsanwältin der Nebenklägerin heute ihren Strafantrag stellen. Abschließend haben die Verteidiger Türcks sowie der Angeklagte selber das Wort. Sollten am Dienstag alle Plädoyers gehalten werden, könnte das Gericht am Donnerstag das Urteil verkünden.

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