Vergewaltigungs-Prozess in Berlin:"Eine Form von Seelenmord"

Auf dem Heimweg vom Bowling erlebt eine junge Mutter die Hölle. Die 22-Jährige wurde an drei Orten vergewaltigt, dabei gefilmt und mit dem Tod bedroht. Die Täter wurden nun verurteilt.

Das Berliner Landgericht hat vier Männer im Alter von 16 bis 19 Jahren am Donnerstag wegen einer äußerst brutalen Tat zu Jugendstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren verurteilt.

Richter Kay Dieckmann verglich die Tat in der Nacht zum 15. Januar mit dem ungewöhnlich gewalttätigen Überfall auf einen Mann am Ostersamstag im U-Bahnhof Friedrichstraße. "Es war eine Form des Seelenmordes, die Opfer werden möglicherweise bis zum Lebensende an den Folgen leiden", urteilte das Gericht.

Gegen 3.00 Uhr traf das Paar auf dem Wilhelmsruher Damm in Berlin-Reinickendorf auf die vier Jugendlichen. Der 19-Jährige zerschmetterte von hinten eine Flasche auf dem Kopf des Mannes. Das 24-jährige Opfer ging daraufhin zu Boden. Seine 22-jährige Freundin kniete sich zu ihm. Doch die Angreifer ließen nicht ab: Nach Schlägen und stampfenden Fußtritten gegen den Kopf fiel der Berliner in Ohnmacht.

"Glauben an die Menschheit verloren"

Die weinende Frau wurde von ihrem Partner weggezerrt und auf einem Parkplatz von dem 18-jährigen Angeklagten vergewaltigt. Sie wurde laut Gericht "von Ort zu Ort geschleppt", wo der Hauptangeklagte sie immer wieder vergewaltigte, während die Mitangeklagten das Geschehen teilweise sogar mit ihren Handys Fotos aufnahmen. Aus Angst hatte sich die Mutter eines Kleinkindes nicht gegen den Angriff des Maurerlehrlings gewehrt.

Die Frau hatte keine Chance zu entkommen, beschrieb Dieckmann die erniedrigende Szene. Zuletzt war nur noch ein 19-jähriger Mitangeklagter dabei. Er hatte Schmiere gestanden und gewarnt als die Polizei kam. Der Übergriff auf die Frau hatte 40 bis 50 Minuten gedauert. Die Angeklagten waren weitgehend geständig. Die Taten seien unerklärlich, hatte die Verteidigung gesagt. Zum Teil habe Alkohol und eine Gruppendynamik eine Rolle gespielt. Die von der Verteidigung beantragte Haftverschonung versagte das Gericht aus erzieherischen Gründen. Für die 22-Jährige war es "die absolute Hölle, seit dem Tag hat sie den Glauben an die Menschheit verloren", erklärte Nebenklagevertreter Thomas Schräder am Rande des Prozesses.

Die Berlinerin sei in Therapie und arbeitsunfähig. Sie könne sich kaum um ihr Kind kümmern und traue sich fast nicht ohne Begleitung aus dem Haus. Der Mann leide unter Konzentrationsstörungen. Es sei unklar, ob ein Hirnschaden vorliegt, sagte Schräder.

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