Süddeutsche Zeitung

Vergewaltigung in Neu-Delhi:Staatsanwaltschaft fordert Todesstrafe

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Eine Tat "extremer Brutalität", die das "das kollektive Gewissen" schockiert habe: Die Anklage hat im Fall der vier Vergewaltiger einer Inderin die Todesstrafe gefordert. Falls das Gericht der Forderung entspricht, muss das Urteil erst noch in einer weiteren Instanz bestätigt werden.

Die Tat hatte ganz Indien erschüttert: In dem Prozess um die brutale Gruppenvergewaltigung einer Studentin in Indien hat die Staatsanwaltschaft für die Täter nun die Todesstrafe gefordert. "Die angemessene Strafe ist nichts weniger als der Tod", sagte Sonderstaatsanwalt Dayan Krishnan dem Gericht, das nach dem Schuldspruch der vier Angeklagten wegen Mordes am Dienstag nun über das Strafmaß entscheiden muss.

Die "extreme Brutalität" des Verbrechens rechtfertige die Höchststrafe, sagte Krishnan. Die Tat habe "das kollektive Gewissen" schockiert. Es gebe "kein Element von Sympathie" angesichts der Art und Weise, wie die hilflose Frau gefoltert wurde, sagte der Staatsanwalt weiter. Er verwies zur Begründung für seine Strafforderung unter anderem auf die Hinrichtung eines Mörderers und Vergewaltigers 2004.

Die vier Angeklagten nahmen seine Ausführungen ohne äußere Regung hin, während die Mutter des Opfers aufmerksam zuhörte. Der Verteidiger eines der Angeklagten forderte dagegen lebenslange Haft. Dies sei die Regel - die Todesstrafe dagegen die Ausnahme. Allerdings wurde die Todesstrafe für Vergewaltigung mit Todesfolge auch erst nach dem aufsehenerregenden Verbrechen eingeführt.

Das Spezialgericht in der indischen Hauptstadt Neu Delhi hatte am Dienstag die vier volljährigen Angeklagten der Vergewaltigung, des Mordes und der Vernichtung von Beweisen schuldig gesprochen. Sie hatten Mitte Dezember nachts in einem Bus eine 23-Jährige, die mit ihrem Freund auf dem Rückweg vom Kino war, brutal vergewaltigt und so schwer misshandelt, dass sie Wochen später ihren Verletzungen erlag. Auch ihr Freund wurde brutal zusammengeschlagen.

Mindestens lebenslange Haft

Falls das Gericht die Todesstrafe verhängt, muss Indiens Oberstes Gericht das Strafmaß noch zusätzlich bestätigen. Am Freitag soll das Strafmaß verkündet werden . Die Mindeststrafe ist lebenslange Haft.

Die Täter im Alter zwischen 19 und 29 Jahren waren unter anderem durch DNA-Tests überführt worden, weisen die Vorwürfe aber weiter zurück. Am Dienstag kündigten die Anwälte von drei Angeklagten an, Berufung einzulegen. Insgesamt waren sechs Männer an der Tat beteiligt. Ein zur Tatzeit minderjähriger Beteiligter wurde Ende August zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Der Hauptverdächtige starb unter noch ungeklärten Umständen im März in seiner Gefängniszelle.

Das Verbrechen hatte die indische Öffentlichkeit zutiefst aufgewühlt und tausende Menschen zu Protesten gegen die verbreitete sexuelle Gewalt gegen Frauen und die Gleichgültigkeit der Behörden auf die Straßen getrieben. Kritiker werfen Polizei, Justiz und Politik seit langem vor, Vergewaltigungen oft nicht ernst zu nehmen und nicht angemessen zu verfolgen.

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