Süddeutsche Zeitung

Verfolgter Pfarrer im Sauerland:70-jährige Stalkerin in U-Haft

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Sie schickte Briefe und SMS, verfolgte ihn im Auto und tanzte nackt durch seinen Garten: Eine Rentnerin verfolgt seit zwölf Jahren einen Pfarrer. Nach mehreren gescheiterten Verfahren soll ihr jetzt wegen Stalkings der Prozess gemacht werden.

Zwölf Jahre lang wurde er verfolgt, zwölf Jahre lang blieben alle seine Bemühungen, gegen die Nachstellungen vorzugehen ohne Erfolg. Jetzt, endlich, sitzt die Stalkerin in Untersuchungshaft. Im sauerländischen Meschede ist eine 70-Jährige vom katholischen Pfarrer ihrer Gemeinde regelrecht besessen.

Immer wieder sei die Frau leicht bekleidet oder nackt durch seinen Garten getanzt und habe ihn mit obszönen Anrufen, E-Mails oder SMS bombardiert, sagt der 59 Jahre alte Geistliche. Sie verteilte Kuscheltiere und Luftballons in seinem Vorgarten, fuhr ihm sogar mit dem Auto hinterher. "Dabei kennt sie mich als Mensch überhaupt nicht."

Im März hatten die Behörden Haftbefehl erlassen. Zwar tauchte die Frau zwischenzeitlich unter, doch sie hörte nicht auf, dem Priester ihre Liebe zu bekunden. Als die 70-Jährige am frühen Morgen des Karsamstags wieder den Vorgarten des Pfarrers dekorierte, hinderte dieser sie am Wegfahren und rief die Polizei."Es wird in Kürze Anklage erhoben", sagte der Arnsberger Oberstaatsanwalt Thomas Poggel.

Er habe die Frau in der Trauer beim Tod ihres Vaters begleitet, sagt der Pfarrer, damals habe alles angefangen. Zunächst waren Behörden und Justiz ratlos. Der Pfarrer führte genau Buch über die Nachstellungen. Weder durch freiwillige noch durch gerichtlich angeordnete Therapien ließ sich die Frau von ihrer Obsession abbringen. Mehrere Gerichtsverfahren blieben ohne Wirkung.

Schuldfähig oder nicht?

Weil die Frau den Geistlichen auch mit dem Auto verfolgt hatte, wurde sie wegen Hausfriedensbruchs und Verkehrsgefährdung zwar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Bei anderen Prozessen wurde sie allerdings freigesprochen, weil Gutachter davon ausgingen, dass sie schuldunfähig sei.

"Laut neuer Gutachten ist sie aber schuldfähig", sagte Poggel. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass sie wegen der Vielzahl der Hausfriedensbrüche und Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, die erst 2007 in einem neuen Paragrafen als Tatbestand der "Nachstellung" zusammengefasst wurden, zu einer Haftstrafe verurteilt werde.

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