Verfahren wegen Kindesmissbrauchs:Anwesenheitspflicht für Polanski

Ein US-Gericht verwirft Roman Polanskis Antrag, das Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs einzustellen - weil er vor 21 Jahren aus den USA floh.

T. Kirchner

Die Hoffnung Roman Polanskis, doch noch auf juristischem Wege einem Strafverfahren in den USA zu entkommen, ist seit Montag zunichte. Das Zweite Bezirksberufungsgericht Kaliforniens lehnte den Antrag der Verteidigung des Regisseurs ab, das Verfahren gegen den Regisseur einzustellen. Die Behörden in Los Angeles wollen Polanski vor Gericht bringen, weil er 1977 ein damals 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht hat.

Verfahren wegen Kindesmissbrauchs: Das US-Verfahren gegen Roman Polanski wird nicht eingestellt.

Das US-Verfahren gegen Roman Polanski wird nicht eingestellt.

(Foto: Archivfoto: Reuters)

Der Regisseur hatte einen Teil der Vorwürfe gestanden, war 1978 jedoch vor einer Verschärfung seines Urteils aus den USA geflohen. Derzeit steht der 76-Jährige in der Schweiz, wo er auf Betreiben der USA festgenommen worden war, unter Hausarrest. Die Schweizer Behörden werden frühestens im Januar über den Auslieferungsantrag entscheiden.

Polanski will die Auslieferung unter allen Umständen verhindern, deshalb hatten seine Anwälte viel Mühe auf das Berufungsverfahren verwendet. Sie hatten vor allem auf den angeblichen Amtsmissbrauch des damaligen Richters Laurence Rittenband abgehoben. Dieser hatte offenbar einen Deal mit Polanski brechen und die Strafe für den Regisseur verschärfen wollen. Er habe sich mit dem Richter abgesprochen, erklärte der damalige Staatsanwalt in einem Dokumentarfilm, zog die Aussage aber später zurück.

Der Film hatte Polanskis Anwälte 2008 veranlasst, erneut die Einstellung des Verfahrens zu fordern, was auch von Polanskis Opfer Samantha Geimer unterstützt wird. Ein Richter lehnte dies jedoch unter Verweis auf altes kalifornisches Recht ab: Wer sich der Justiz durch Flucht entziehe, begebe sich damit des Rechts, die Justiz in Frage zu stellen.

Diesem Argument schlossen sich die drei Berufungsrichter nun zwar an, erklärten aber gleichzeitig, dass sie die "extrem ernsthaften" Vorwürfe gegen Richter Rittenband zur Kenntnis nähmen. Sie müssten von einem niedrigeren Gericht näher untersucht werden. Es sei höchste Zeit, dass das Verfahren beendet werde. Aber nicht ohne Anwesenheit Polanskis.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: