Verden (Aller)Nach 41 Jahren: Wiederaufnahme von Mordverfahren

41 Jahre nach dem Mord an einer 17-Jährigen wird der Prozess gegen einen schon einmal freigesprochenen Verdächtigen wieder aufgerollt. Im Jahr 2012 sollen neue...

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Verden (dpa) - 41 Jahre nach dem Mord an einer 17-Jährigen wird der Prozess gegen einen schon einmal freigesprochenen Verdächtigen wieder aufgerollt. Im Jahr 2012 sollen neue DNA-Spuren gefunden worden sein, die den Mann belasten. „Es gab einen Haftbefehl, der Mann sitzt in Untersuchungshaft“, bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Verden am Samstag. Innerhalb der nächsten sechs Monate müsse das Wiederaufnahmeverfahren terminiert werden.

Das Mädchen aus Hambühren (Landkreis Celle) war 1981 vergewaltigt und getötet worden. Der Verdächtige war bereits einmal aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Durch eine Reform ist es neuerdings möglich, Strafprozesse zu schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erneut aufzurollen, auch wenn sie zuvor mit einem Freispruch endeten. Voraussetzung ist, dass es neue Beweismittel gibt und dadurch eine Verurteilung des Freigesprochenen wahrscheinlich ist. Neue belastende Informationen können etwa durch neue Untersuchungsmethoden und Fortschritte in der digitalen Forensik zutage treten.

„Die von der Union vorangetriebene Gesetzesreform, mit der die Wiederaufnahmemöglichkeiten von Mord-Strafverfahren nach einem Freispruch zuungunsten des Verurteilten erweitert wurden, zeigt Wirkung“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings. Mit der Reform werde nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen Rechnung getragen. Auch für die Angehörigen von Mordopfern sei es sehr wichtig, dass in diesen Fällen die Gerichte den Prozess neu beurteilen können.

© dpa-infocom, dpa:220226-99-296606/2

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