Kastrations-Prozess in Bielefeld:Hohe Haftstrafe nach Entmannung

Ein Vater aus Bielefeld, der den deutlich älteren Freund seiner Tochter kastriert hat, zahlt dem Opfer Schmerzensgeld. Das Gericht verhängte dennoch eine hohe Haftstrafe.

Eine Anzahlung in Höhe von 15.000 Euro Schmerzensgeld hat der Angeklagte im sogenannten Kastrationsprozess am Freitag im Landgericht Bielefeld an sein Opfer übergeben lassen. Das Gericht konnte dies nicht milde stimmen: Der Mann, der den 58 Jahre alten Freund seiner minderjährigen Tochter kastriert hat, muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte ihn wegen schwerer Körperverletzung. Außerdem muss der 48-Jährige dem Opfer insgesamt 80.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Angeklagte habe etwas "schwer fassbar Grausames getan", sagte der Richter.

Der Vater hatte zugegeben, den Liebhaber seiner 17-jährigen Tochter im November überfallen und ihm die Hoden abgeschnitten zu haben. Das Opfer hatte schwer verletzt überlebt, weil der Täter anschließend den Notarzt verständigte.

Angesichts der "Demütigung und Machtdemonstration" hatte die Staatsanwaltschaft zuvor eine Haftstrafe von fünf Jahren für den Angeklagten gefordert. Strafmildernd führte sie an, dass der Mann "aus Verzweiflung" gehandelt und sich bei dem Opfer entschuldigt habe. Zudem habe er bei der Tat unter dem Einfluss von Alkohol und Medikamenten gestanden.

Als Motiv für seine Tat hatte der Angeklagte erklären lassen, dass das 59 Jahre alte Opfer seine Tochter zu der Beziehung sexuell genötigt haben soll.

Der Geschädigte, der in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, hatte von dem Angeklagten Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro gefordert. Seine Anwälte schlossen sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an und führten insbesondere die "posttraumatische Depression" des Opfers als Begründung für eine hohe Freiheitsstrafe an.

Die Verteidiger des Angeklagten hatten auf Bewährung plädiert, da es sich bei dem 47-Jährigen um einen Ersttäter handele, vom dem keine Wiederholungsgefahr ausgehe.

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