Zum Schluss einer Beweisaufnahme können sich Angeklagte noch einmal zu den Vorwürfen äußern, die ihnen gemacht werden. In der Regel schließen sie sich dem Plädoyer ihrer Verteidiger an und bestreiten oder bedauern die Tat. Meist sind es nur wenige Sätze, die in ein oder zwei Minuten geäußert werden, manchmal gibt es aber auch lange Abschlussvorträge in eigener Sache.
Stellvertreter-Femizid„Du wirst weinen bis zum Ende deines Lebens“
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Andrei P. wird für den Mord an der neunjährigen Valeriia in Döbeln verurteilt. Das Gericht sieht als erwiesen an: Der 37-Jährige hat die Tochter seiner Ex-Freundin erwürgt, nachdem Letztere mit ihm Schluss gemacht hatte. Nur um die Mutter zu bestrafen.
Von Uta Eisenhardt, Chemnitz

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