Utøya-Attentäter soll unzurechnungsfähig sein:Breivik litt unter Psychose

Anders Behring Breivik ist aus Sicht zweier Gutachter schuldunfähig: Als er bei einem Bombenanschlag in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen tötete, soll er unter einer schweren Psychose gelitten haben. Aller Voraussicht nach wird das Gericht in Oslo nun beantragen, den Attentäter in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Der Prozess gegen ihn soll jedoch wie geplant beginnen.

Der Norweger Anders Behring Breivik muss für die Tötung von 77 Menschen wahrscheinlich nicht ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft in Oslo bestätigte, dass zwei Rechtspsychiater den 32-jährigen Massenmörder für unzurechnungsfähig erklärt haben.

"Die Gutachter stimmen im Ergebnis und in der Begründung ihrer Schlussfolgerungen überein", betonte Staatsanwalt Svein Holden während der Pressekonferenz in Oslo. Anders Behring Breivik sei während seiner Taten am 22. Juli geisteskrank gewesen, zitierte Holden aus dem mehr als 200 Seiten umfassenden Bericht. "Die Person war während der Taten und während der Gespräche mit den Gutachtern psychotisch."

"Ausufernde Wahnvorstellungen"

Der Prozess gegen den Serientäter soll wie im kommenden Jahres beginnen. Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag erläuterte, soll bis Ende des Jahres entsprechend der üblichen Prozedur eine Fachkommission das Gutachten überprüfen. Bei Einwänden oder Fragen müssen die beiden Gutachter möglicherweise nacharbeiten.

In jedem Fall wird der Prozess gegen Breivik wegen Ermordung von 77 Menschen am 16. April 2012 eröffnet. Dort tragen die beiden Psychiater ihr Gutachten komplett vor. Das Gericht entscheidet endgültig über die strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit des Attentäters. Schließt sich das Gericht der Einschätzung der Gutachter an, kann er nicht zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern nur per Beschluss auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft wird dies nach aller Voraussicht beantragen. Die Einweisung müsste dann alle drei Jahre geprüft werden.

Der Einschätzung der Rechtspsychiater zufolge leidet Breivik unter paranoider Schizophrenie. In ihrem Gutachten berichten sie von "ausufernden Wahnvorstellungen": In insgesamt 13 Sitzungen sprachen sie insgesamt 36 Stunden mit dem Attentäter, der sich selbst für absolut zurechnungsfähig hält.

Zur Untermauerung ihrer Schlussfolgerung zitieren die Gutachter aus ihren Gesprächen mit Breivik und berichteten von seiner Wahnvorstellung, der größte Ritter Norwegens und Kämpfer im Dienst einer höheren Sache gewesen zu sein. Er habe in den Sitzungen auch vermittelt, dass er sich für einen "zukünftigen Regenten Norwegens halte". Er habe auch menschliche "Zuchtprojekte mit Norwegern in Reservaten" angekündigt.

Eine Kollegin Holdens betonte vor den versammelten Journalisten in Oslo zusätzlich die Bedeutung, die der Unzurechnungsfähigkeit im norwegischen Rechtssystem zukomme. "Es ist nicht zu rechtfertigen, jemanden zu einer Haftstrafe zu verurteilen, der unter einer so schweren Geisteskrankheit leidet", sagte sie. "Das ist ein fest verankertes Prinzip im norwegischen Recht."

Breivik wollte für schuldfähig befunden werden

Die Entscheidung kommt für Beobachter des Falls völlig überraschend. Es wurde erwartet, dass Breivik für zurechnungsfähig erklärt würde, weil er seine Taten akribisch und über Jahre hinweg geplant hatte.

Das Fazit der Psychiater steht auch dem Plan des Attentäters entgegen: Er hatte seine Anwälte im Gefängnis wissen lassen, er wolle auf keinen Fall für schuldunfähig erklärt werden. Rein theoretisch besteht allerdings die Möglichkeit, dass Breivik doch noch ins Gefängnis muss: Dann nämlich, wenn er für vollständig geheilt erklärt würde.

Der 32-Jährige hatte am 22. Juli zunächst im Regierungsviertel von Oslo eine Autobombe gezündet und damit acht Menschen getötet. Anschließend eröffnete er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya das Feuer und erschoss 69 überwiegend jugendliche Teilnehmer. Er wurde am selben Tag festgenommen und sitzt seither in einem Hochsicherheitsgefängnis nahe Oslo in bereits mehrfach verlängerter Untersuchungshaft.

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