Kriminalität:Verurteilter Mörder von Maria auf Usedom legt Revision ein

Damit wird der Fall vermutlich bald den Bundesgerichtshof beschäftigen. Der 21-Jährige war vergangene Woche zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden.

Der Mord an der 18-jährigen Maria K. auf Usedom wird voraussichtlich ein Fall für den Bundesgerichtshof. Der Anwalt eines der beiden Verurteilten hat Revision eingelegt, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Ein 21-Jähriger war vergangene Woche zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Urteil wirde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wäre eine Entlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Der 21-Jährige und ein 19-Jähriger hatten gestanden, die im dritten Monat schwangere Frau im Frühjahr in Zinnowitz auf Usedom getötet zu haben. Die Anklage hatte dem älteren Mann vorgeworfen, die Beine Maria K.s festgehalten zu haben, während der andere Täter auf sie einstach. Der 21-Jährige hatte dies jedoch bestritten, obwohl an den Beinen des Opfers DNA-Spuren von ihm gefunden worden waren.

Für das Strafmaß hat dies der Richterin zufolge aber keine Rolle gespielt. Er sei maßgeblich am Mord beteiligt gewesen, was für die Verurteilung ausreiche. Der Pflichtverteidiger des Mannes sagte, es gebe unterschiedliche Sichtweisen, etwa ob es sich um Mittäterschaft oder Beihilfe gehandelt habe oder ob die besondere Schwere der Schuld zu Recht festgestellt worden sei. Für die genaue Revisionsbegründung müsse er aber auf die schriftliche Urteilsbegründung warten, für die das Gericht einige Wochen Zeit habe.

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