Kautionsentscheidung:Sean „Diddy“ Combs bleibt weiter in Haft

Sean Combs, alias Diddy, muss im Gefängnis bleiben - so die Entscheidung des Gerichts. (Foto: Willy Sanjuan/Willy Sanjuan/Invision/AP)

Combs’ Anwälte boten 50 Millionen US-Dollar als Kaution an, damit ihr wegen Sexualstraftaten angeklagter Mandant in den Hausarrest wechseln darf. Das Gesuch wird nun zum dritten Mal abgelehnt.

Der wegen Sexualstraftaten angeklagte US-Rapper Sean „Diddy“ Combs bleibt weiter in Haft. Der zuständige Richter Arun Subramanian lehnte einen entsprechenden Antrag auf Entlassung aus dem Gefängnis ab, wie mehrere US-Medien übereinstimmend berichten. Combs’ Anwälte hatten ein Kautionspaket in Höhe von etwa 50 Millionen US-Dollar angeboten, damit ihr Mandant in den Hausarrest wechseln darf. Ein solches Gesuch war zuvor bereits zweimal abgelehnt worden.

Seite Mitte September sitzt Combs in Untersuchungshaft. Dem Rapper werden von der Staatsanwaltschaft in New York unter anderem Sexhandel, organisierte Kriminalität und andere Vergehen vorgeworfen. Combs plädierte auf nicht schuldig. Der Prozessbeginn ist derzeit vorläufig auf Mai festgesetzt.

Zudem gibt es eine Reihe Zivilklagen wegen sexuellen Missbrauchs gegen Combs. Eine Anwaltskanzlei in Houston im US-Bundesstaat Texas teilte kürzlich mit, sie vertrete 120 Menschen mit Vorwürfen gegen den Rapper.

Combs gehörte mit Hits wie „I'll Be Missing You“ oder „Bad Boy For Life“ in den vergangenen Jahrzehnten zu den erfolgreichsten Rappern der Welt. Im Laufe seiner Karriere nutzte er unter anderem die Pseudonyme „Puff Daddy“, „P. Diddy“ und „Diddy“.

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