Vor Gericht:Häftling wiederbelebt - lebenslange Haft damit vorbei?

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Wann ist tot, tot? Mit dieser Frage musste sich ein Gericht im Fall des Häftlings Benjamin Schreiber befassen. (Foto: AP)
  • Benjamin Schreiber wurde 1997 zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Seitdem sitzt er seine Haft in einem Gefängnis in Iowa ab.
  • Aufgrund von Nierensteinen, die zu einer Vergiftung führten, musste Schreiber im März 2015 wiederbelebt werden.
  • Er argumentiert nun, dass er kurzzeitig verstorben gewesen sei und damit seine lebenslängliche Strafe erfüllt habe.

Manchmal müssen sich Richter sicherlich mit recht philosophischen Fragen über das Sein beschäftigen. Manchmal aber auch mit recht unsinnigen. Zu letzteren könnte man den Fall von Benjamin Schreiber zählen, der gerade ein Gericht im US-Bundesstaat Iowa beschäftigt hat.

Schreiber, ein 66 Jahre alter Mann, wurde 1997 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Medienberichten zufolge, soll Schreiber mit dem Griff einer Spitzhacke auf einen Mann eingeschlagen und ihn verletzt zurückgelassen haben. Er hatte den Mord mit der Freundin des Mannes zusammen geplant. Seit seiner Verurteilung sitzt Schreiber in einem Gefängnis in Iowa seine Haftstrafe ab.

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Im März 2015 bekam der Häftling aufgrund eines großen Nierenstein eine Vergiftung. Er wurde in seiner Zelle bewusstlos und musste in ein Krankenhaus gebracht werden, wo er fünf Mal wiederbelebt wurde. Der kurze Moment, in dem sein Herz nicht mehr schlug, dient Schreiber nun als Grundlage seines Berufungsgesuches: Laut Gerichtsdokumenten argumentiert Schreiber, dass er kurzzeitig verstorben gewesen sei und damit seine lebenslängliche Strafe erfüllt habe. Somit sei er zu Unrecht weiterhin inhaftiert.

Ein Bezirksgericht in Iowa hatte Schreibers Einspruch bereits im September abgelehnt. Am vergangenen Mittwoch bestätigte das Berufungsgericht des Bundesstaates die Entscheidung der Vorinstanz. Das Gericht legte die Gesetze des Bundesstaates so aus, dass, wer ein Kapitalverbrechen begangen hat und dafür verurteilt wurde, den Rest seines natürlichen Lebens im Gefängnis verbringen muss, unabhängig davon, was vor dem Tod des Insassen passiert.

Die Richterin Amanda Potterfield argumentierte in ihrer Urteilsbegründung: "Entweder lebt Schreiber, dann muss er im Gefängnis bleiben. Oder er ist tot, dann ist dieser Einspruch rein akademisch." Schreibers Anwalt stand erstmal nicht für eine Stellungnahme zur Verfügung. Es ist unklar, ob Schreiber mit seinem Anliegen ein höheres Gericht anruft.

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