Ein 18 Jahre alter Intensivstraftäter ist wegen Mord an einem Obdachlosen vom Düsseldorfer Landgericht zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Gegen seinen 38-jährigen Komplizen wurde wegen Totschlags eine Haftstrafe von neun Jahren verhängt. Beide Angeklagten hatten im Prozess gestanden, das aus Vietnam stammende Opfer im März 2011 mit einem Holzknüppel erschlagen zu haben.
Der junge Hauptangeklagte galt als Drahtzieher. Er hatte den Flaschensammler vor dem Mord beraubt und knapp 200 Euro erbeutet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er den Obdachlosen aus Angst vor einer Anzeige getötet habe. Sein älterer Kumpane war zur Tatzeit betrunken und deshalb laut Gericht nur eingeschränkt schuldfähig. Weil er nur Mitläufer war und kein Mordmotiv festgestellt werden konnte, wurde er wegen Totschlags verurteilt.
Erschreckendes Überfallszenario
Die Richterin schilderte in der Urteilsverkündung ein erschreckendes Szenario. Das Opfer sei aufgrund einer Vielzahl von Verletzungen gestorben, sagte sie. Der Mann habe zahlreiche Brüche davon getragen. Erst als er nur noch geröchelt habe, hätten die beiden Täter von ihm abgelassen. Anschließend hätten sie ihm beim Sterben zugesehen. Danach seien sie mit der Bahn ins holländische Venlo gefahren, um hier Drogen zu kaufen. Bei ihrer Rückkehr nach Neuss wurden sie von der Polizei festgenommen.
In seinem "letzten Wort" hatte sich der ältere der beiden Angeklagten für die Tat entschuldigt. Ihm tue alles wahnsinnig leid, er bereue die Tat. Der 18-Jährige dagegen wollte sich nicht äußern. Sein Anwalt sagte, sein Mandant habe Schwierigkeiten, seine Emotionen in Worte zu fassen. Laut Staatsanwaltschaft gilt er als Intensivstraftäter. Diverse Maßnahmen der Behörden hätten bei ihm nicht zum Erfolg geführt.
Ausländerhass soll indes bei der Tat keine Rolle gespielt haben. Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, auf seiner Brust ein Abbild von Hitler und ein Hakenkreuz als Tätowierung zu tragen. Außerdem seien Ausländer für ihn "Kanacken". Dass das Opfer Vietnamese gewesen sei, sei aber Zufall gewesen, erklärten sowohl der zuständige Staatsanwalt als auch die Verteidigung.
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitestgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung kann gegen die verhängten Haftstrafen noch Revision einlegen.