Urteile - Wiesbaden:Justizministerin begrüßt Urteil zu Kopftuch im Gerichtssaal

Deutschland
Eva Kühne-Hörmann (CDU), Justizministerin des Landes Hessen, spricht während einer Pressekonferenz. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Kopftüchern bei Rechtsreferendarinnen begrüßt. "Das Gericht hat mit dieser wegweisenden Entscheidung ein wichtiges Signal zugunsten der weltanschaulichen Neutralität staatlicher Institutionen gesetzt", teilte Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden mit. Mit der Entscheidung hatten die Richter das hessische Verbot für Rechtsreferendarinnen zum Tragen von Kopftüchern bei der praktischen Ausbildung im Gerichtssaal bestätigt.

Geklagt hatte eine in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin. Sie hatte im Januar 2017 ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten. In Hessen können Referendarinnen ihre Ausbildung zwar mit Kopftuch machen. Sie dürfen damit aber keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können.

Für die Verfahrensbeteiligten sei die Neutralität bei einer Frau mit Kopftuch auf der Richterbank nicht mehr ohne Weiteres zu erkennen, erklärte Kühne-Hörmann. "Gerade in der heutigen Gesellschaft, in der Menschen aus vielen Ländern der Welt mit unterschiedlichen kulturellen Biografien und auch mit verschiedenen Religionen zusammenleben, muss die staatliche Ordnung mehr denn je Wert auf ihre weltanschauliche Neutralität legen."

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