Urteile:Unverbindliche Volksbefragungen in Bayern verfassungswidrig

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Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die von der Regierungsmehrheit durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen sind verfassungswidrig. Foto: Tobias Hase (Foto: dpa)

München (dpa) - Heftige Niederlage für Ministerpräsident Horst Seehofer, dessen Staatsregierung und die CSU vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die gegen massive Kritik von der Regierungsmehrheit durchgedrückten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Bayerische Verfassung.

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München (dpa) - Heftige Niederlage für Ministerpräsident Horst Seehofer, dessen Staatsregierung und die CSU vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die gegen massive Kritik von der Regierungsmehrheit durchgedrückten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Bayerische Verfassung.

Mit dieser Entscheidung gaben die obersten bayerischen Richter am Montag Klagen von SPD und Grünen statt. Der entsprechende Gesetzespassus im Landeswahlgesetz sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert. SPD und Grüne reagierten zufrieden.

Die CSU-Mehrheit hatte die unverbindlichen Volksbefragungen als neues Instrument der Bürgerbeteiligung gegen massive Kritik und rechtliche Bedenken durchgesetzt. Seit dem 1. März 2015 waren solche Befragungen theoretisch möglich, etwa über große Verkehrsprojekte und andere landesweit wichtige Entscheidungen. Vorgesehen war, dass nur die Landtagsmehrheit und die Staatsregierung solche Befragungen veranlassen können, nicht aber die Opposition. Bisher wurde von dem neuartigen Instrument allerdings noch kein Gebrauch gemacht.

Der Verfassungsgerichtshof urteilte nun, die Einführung von Volksbefragungen hätte einer Verankerung in der Verfassung bedurft. Das hatte die CSU - auch aufgrund der mangelnden Erfolgsaussichten - abgelehnt und sich für eine einfache Gesetzesänderung entschieden.

Küspert sagte in der Urteilsbegründung, durch die Volksbefragungen werde das Volk in größerem Umfang an der Staatswillensbildung beteiligt als es verfassungsmäßig bestimmt sei. Es handele sich um eine Stärkung der direkten Demokratie zulasten des Grundsatzes der repräsentativen Demokratie und damit auch zulasten der Bedeutung von Landtagswahlen. "Diese Verschiebung im fein austarierten staatsorganisationsrechtlichen System darf ohne Verfassungsänderung nicht vorgenommen werden", entschieden die Verfassungsrichter.

"Das ist ein Sieg für die Demokratie", sagte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher. Denn bei den Volksbefragungen sei es nicht um ein Mehr an Demokratie gegangen, sondern darum, die Opposition an die Kandare zu nehmen. Die Grünen-Politikerin Katharina Schulze sprach von einem "Freudentag". Sie forderte die CSU auf, nun die bereits bestehenden direktdemokratischen Elemente zu stärken und Hürden dafür zu senken.

Nicht zu verwechseln sind die Volksbefragungen nämlich mit Volksbegehren und Volksentscheiden, die es in Bayern schon seit 1946 gibt. Dafür gibt es strikte Regeln, bestimmte - und durchaus hohe - Quoren und auch thematische Einschränkungen. Grundsätzlich aber können die Wähler auf diesem Wege sogar Gesetze ändern oder erlassen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion, Josef Zellmeier, kündigte an, man werde nun über das weitere Vorgehen beraten. Grundsätzlich wolle man den Weg zu mehr Bürgerbeteiligung fortsetzen - man müsse nun aber über die Instrumente reden.

Möglich wäre nach dem Urteilsspruch eine Änderung der Bayerischen Verfassung, um doch noch unverbindliche Volksbefragungen oder etwas ähnliches einzuführen. Dafür notwendig wäre aber unter anderem eine Zweidrittelmehrheit im Landtag - von der die CSU weit entfernt ist.

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