Urteile - Simmern (Hunsrück):Gekippte Ausgangssperre: Mainz kündigt Beschwerde an

Bitburg
Eine Bronzeplastik der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - Die Stadt Mainz will nach der gerichtlich erzwungenen Aussetzung ihrer nächtlichen Corona-Ausgangsbeschränkung nicht aufgeben. Die Landeshauptstadt wollte im Laufe des Montags Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einlegen. Das sagte Stadtsprecher André Marc Glöckner der Deutschen Presse-Agentur.

Laut dem Verwaltungsgericht Mainz fehlte in dem Eilverfahren eine Darlegung, dass unter Beachtung getroffener und möglicher anderer Maßnahmen eine gewichtige Verschlechterung des Infektionsgeschehens ohne Verhängung der Ausgangssperre zu befürchten sei. Es reiche nicht, nur davon auszugehen, die Ausgangsbeschränkungen trügen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens bei.

Unterdessen legte auch Rhein-Hunsrück-Landrat Marlon Bröhr (CDU) Beschwerde beim OVG Rheinland-Pfalz ein, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Montag bestätigte. Dort war der Fall umgekehrt: Bröhr war als Privatperson im Eilverfahren mit einem Widerspruch gegen die vom Land erzwungene nächtliche Ausgangsbeschränkung in seinem Kreis gescheitert. Bröhr verwies bei seiner Beschwerde nach eigenen Worten auch auf das gerichtliche Aus für die Mainzer Ausgangsbeschränkungen.

Bitburg-Prüm-Landrat Joachim Streit, künftiger Freie-Wähler-Fraktionschef im Landtag, war ebenfalls als Privatperson mit seinem Widerspruch gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung in seinem Eifelkreis vor dem Verwaltungsgericht Trier gescheitert. Er erklärte am Montag, er prüfe, ob er neben seiner angekündigten Klage in der Hauptsache auch Beschwerde im verlorenen Eilverfahren einlege.

Zudem erwäge er bei einer Annahme der sogenannten Bundes-Notbremse mit nun weniger strengen Regeln für nächtliche Ausgangsbeschränkungen, dagegen mit seiner Frau Petra in Absprache mit den Freien Wählern Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

© dpa-infocom, dpa:210419-99-263849/2

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