Hannover (dpa) - Zum Abschluss des Korruptionsverfahrens gegen Christian Wulff hat der Richter an die Öffentlichkeit appelliert, den Freispruch des Ex-Bundespräsidenten nicht zu klassifizieren. "Es gibt nur schuldig oder unschuldig. Ein bisschen schwanger geht nicht", sagte Richter Frank Rosenow bei seiner Urteilsbegründung. Zuvor hatte er Wulff vom Vorwurf der Vorteilsannahme im Amt freigesprochen. Es gebe schlicht keine schlagkräftigen Beweise gegen die Angeklagten, sagte der Richter.
Urteile:Richter: Wulff-Freispruch nicht klassifizieren
Hannover (dpa) - Zum Abschluss des Korruptionsverfahrens gegen Christian Wulff hat der Richter an die Öffentlichkeit appelliert, den Freispruch des Ex-Bundespräsidenten nicht zu klassifizieren. "Es gibt nur schuldig oder unschuldig. Ein bisschen schwanger geht nicht", sagte Richter Frank Rosenow bei seiner Urteilsbegründung. Zuvor hatte er Wulff vom Vorwurf der Vorteilsannahme im Amt freigesprochen. Es gebe schlicht keine schlagkräftigen Beweise gegen die Angeklagten, sagte der Richter.
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