UrteilePolizei darf bei der Verbrecher-Jagd Zufallskontrollen vortäuschen

Karlsruhe (dpa) - Ermittler dürfen Kriminelle durch Vortäuschen einer zufälligen Polizeikontrolle gezielt auf frischer Tat ertappen. Solche "legendierten" Kontrollen sind grundsätzlich zulässig, wie der Bundesgerichtshof entschied. Die Karlsruher Richter hatten den Fall eines bei einer vorgeblichen Verkehrskontrolle überführten Drogenkuriers zu entscheiden. Um einen Hintermann in Sicherheit zu wiegen, wurde sein Auto ohne richterlichen Beschluss durchsucht. Mit dem Urteil steht fest, dass die Polizisten die knapp acht Kilo Kokain so oder so aus dem Verkehr ziehen durften.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Karlsruhe (dpa) - Ermittler dürfen Kriminelle durch Vortäuschen einer zufälligen Polizeikontrolle gezielt auf frischer Tat ertappen. Solche „legendierten“ Kontrollen sind grundsätzlich zulässig, wie der Bundesgerichtshof entschied. Die Karlsruher Richter hatten den Fall eines bei einer vorgeblichen Verkehrskontrolle überführten Drogenkuriers zu entscheiden. Um einen Hintermann in Sicherheit zu wiegen, wurde sein Auto ohne richterlichen Beschluss durchsucht. Mit dem Urteil steht fest, dass die Polizisten die knapp acht Kilo Kokain so oder so aus dem Verkehr ziehen durften.

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