Urteile - Osnabrück:Urteil: Hunde-Angriff ohne Leine kann Körperverletzung sein

Deutschland
Fußgänger laufen am Morgen mit einem Hund an der Leine. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Osnabrück (dpa/lni) - Wenn ein nicht angeleinter Hund einen Spaziergänger angreift, kann das auch strafrechtliche Folgen haben, urteilte das Landgericht Osnabrück. Die 5. Kleine Strafkammer verurteilte einen 24-Jährigen aus Quakenbrück wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 500 Euro, nachdem einer seiner Schäferhunde eine Frau zu Fall gebracht hatte (Urteil vom 20. Januar 2021, Aktenzeichen 5 Ns 112/20). Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, kam eine heute 40 Jahre alte Quakenbrückerin im Oktober 2019 mit ihren Einkäufen am Grundstück des Angeklagten vorbei.

In diesem Moment verließ der Angeklagte mit seinen beiden nicht angeleinten Schäferhunden das Haus. Die Hunde sahen die Frau und liefen auf sie zu. Der Angeklagte rief sie zurück, einer gehorchte nicht und brachte die Frau zu Fall. Durch den Sturz erlitt sie unter anderem eine Halswirbeldistorsion und eine Kopfprellung.

Die Frau, die als Nebenklägerin auftrat, stellte Strafantrag gegen den Hundehalter. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erhob daraufhin Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung zum Amtsgericht Bersenbrück. Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts von 20 Tagessätzen zu je 40 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung legte der Mann Berufung ein. Das Landgericht Osnabrück bestätigte das Urteil, minderte aber den Tagessatz, weil sich die Einkommensverhältnisse des Angeklagten zwischenzeitlich verschlechtert hatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:210121-99-122085/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: