UrteileNach Tod des Vaters 33 Jahre lang Rente kassiert

Celle (dpa) - Nach dem 33 Jahre lang verschwiegenen Tod des Vaters ist eine Frau aus der Lüneburger Heide mit dem Versuch gescheitert, 166 000 Euro an zuviel gezahlter Unfallrente zu behalten. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, haftet die generalbevollmächtigte Tochter für die Auflösung des elterlichen Rentenkontos und muss das Geld zurückzahlen. Da weder Mutter noch Tochter der Versicherung den Tod des Vaters 1975 meldeten, floss die Unfallrente von zuletzt monatlich 510 Euro bis 2009 weiter.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Celle (dpa) - Nach dem 33 Jahre lang verschwiegenen Tod des Vaters ist eine Frau aus der Lüneburger Heide mit dem Versuch gescheitert, 166 000 Euro an zuviel gezahlter Unfallrente zu behalten. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, haftet die generalbevollmächtigte Tochter für die Auflösung des elterlichen Rentenkontos und muss das Geld zurückzahlen. Da weder Mutter noch Tochter der Versicherung den Tod des Vaters 1975 meldeten, floss die Unfallrente von zuletzt monatlich 510 Euro bis 2009 weiter.

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