Urteile - Münster:OVG-Urteil: Erlaubnis für Spielhallen nur nach neuem Recht

Deutschland
Eine Frau bedient in einer Spielhalle einen Automaten. Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Münster (dpa/lnw) - Spielhallenbesitzer, die noch auf eine Betriebserlaubnis nach dem alten Glücksspielstaatsvertrag warten, müssen diese Hoffnung aufgeben. Nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) darf eine Erlaubnis von den Behörden nur erteilt werden, wenn der Antrag nach dem 1. Juli 2021 gestellt wurde. Seit diesem Stichtag gilt ein neuer Glücksspielstaatsvertrag. Die Fortführung der nach alter Rechtslage begonnen Verfahren sei ausgeschlossen, teilte das OVG mit. Diese Entscheidung zu einer Klägerin aus Langenfeld im Kreis Mettmann hat Auswirkungen auf zahlreiche Verfahren, die noch seit Jahren an den Verwaltungsgerichten in NRW anhängig sind. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht möglich (Az.: 4 A 1033/20, Urteil vom 10.3.2022).

In dem jetzt entschiedenen Fall wollte die Klägerin eine Ablehnung der Stadt Langenfeld aus dem Jahr 2017 angreifen. Die Spielhalle hatte nur einen Abstand von 65 Metern zu einem anderen Anbieter. Hierfür sah das OVG aber keine Rechtsgrundlage mehr. Der Betrieb der Spielhalle könne nur mit einem neuen Erlaubnisverfahren beantragt werden. Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht eine deutliche Reduzierung der Zahl von Spielhallen vor. Diese erhalten von den Kommunen nur eine Erlaubnis, wenn sie einen Mindestabstand zu anderen Spielhallen sowie zu Kindergärten und Schulen einhalten.

© dpa-infocom, dpa:220322-99-624612/2

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