Urteile - Münster:Gericht zu Moers Festival: Keine Konzerte nach Mitternacht

Deutschland
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Münster/Moers (dpa/lnw) - Konzerte beim Moers Festival auf der Bühne am Rodelberg über Pfingsten sind nach einer Gerichtsentscheidung nur bis Mitternacht zulässig. Der Veranstalter, die Moers Kultur GmbH, hatte bei der Stadt eine Ausnahmeregelung beantragt, nach der von Freitag bis Montag auch nach Beginn der Nachtruhe um 22.00 auch bis 1.00 Uhr Veranstaltungen erlaubt sind. Das ließ die Stadt aber nicht zu. Zu Recht, wie das OVG in einem Eilverfahren klarstellte und am Donnerstag mitteilte. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 8 B 533/23).

Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung aus der Vorinstanz. Die Stadt sei nicht verpflichtet, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Die Behörde müsse die Interessen der Nachbarschaft und das öffentliche Interesse an dem Festival - früher "Internationales New Jazz Festival Moers" - mit jahrzehntelanger Tradition berücksichtigen und gegeneinander abwiegen. Es sei aber nicht ersichtlich, dass die kulturelle Bedeutung eindeutig überwiege.

"Bei genehmigten Veranstaltungszeiten für Konzerte am Rodelberg von insgesamt 39 Stunden an vier Tagen ist nicht erkennbar, dass weitere drei Stunden unerlässlich wären, um das Festival noch sinnvoll stattfinden lassen zu können", heißt es in der Begründung des OVG. Die Stadt hatte die Konzerte von Freitag bis Sonntag jeweils bis Mitternacht und an Pfingstsonntag bis 22.00 Uhr genehmigt.

© dpa-infocom, dpa:230525-99-826295/3

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