Karlsruhe (dpa) - Mieter müssen bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Während der Mietzeit dürfe der Mieter zwar selbst bestimmen, in welchen Farben er die Wände streichen will - zur Rückgabe der Wohnung müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist. Das Urteil bedeute nicht, dass die Wände weiß gestrichen werden müssen.
Urteile:Mieter müssen laut BGH bunte Wände wieder hell überstreichen
Karlsruhe (dpa) - Mieter müssen bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Während der Mietzeit dürfe der Mieter zwar selbst bestimmen, in welchen Farben er die Wände streichen will - zur Rückgabe der Wohnung müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist. Das Urteil bedeute nicht, dass die Wände weiß gestrichen werden müssen.
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