Urteile - Karlsruhe:Verurteilung bei Zweifeln nicht grundgesetzwidrig

Karlsruhe/Meiningen (dpa/th) - Kriminelle, bei denen sich nicht klären lässt, ob sie selbst gestohlen oder mit fremdem Diebesgut gehandelt haben, dürfen trotz dieser Zweifel verurteilt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. In solchen Fällen ist es üblich, dass Richter ausnahmsweise eine Strafe wegen Diebstahls oder Hehlerei verhängen. Diese sogenannte Wahlfeststellung verstoße nicht gegen das Grundgesetz, hieß es (Az. 2 BvR 167/18). Das Gericht urteilte in einem Fall aus Thüringen.

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Karlsruhe/Meiningen (dpa/th) - Kriminelle, bei denen sich nicht klären lässt, ob sie selbst gestohlen oder mit fremdem Diebesgut gehandelt haben, dürfen trotz dieser Zweifel verurteilt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. In solchen Fällen ist es üblich, dass Richter ausnahmsweise eine Strafe wegen Diebstahls oder Hehlerei verhängen. Diese sogenannte Wahlfeststellung verstoße nicht gegen das Grundgesetz, hieß es (Az. 2 BvR 167/18). Das Gericht urteilte in einem Fall aus Thüringen.

Normalerweise darf ein Angeklagter nur verurteilt werden, wenn ihm die Tat nachgewiesen werden kann. Sonst gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Das kann den Freispruch bedeuten.

Besonders bei Diebstahl ist der Nachweis allerdings manchmal nicht so einfach: Bei den beiden Klägern in dem Fall waren etliche gestohlene Autos und Autoteile sichergestellt worden. Es ließ sich aber nicht klären, ob sie die Autos selbst gestohlen oder damit gehandelt hatten. Das Landgericht im thüringischen Meiningen verurteilte sie trotzdem zu Haftstrafen - wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei. Dagegen reichten die Männer Verfassungsbeschwerde ein.

Nach Auffassung der Verfassungsrichter trägt die Praxis der Unschuldsvermutung aber hinreichend Rechnung. Dass die Kläger sich strafbar gemacht hätten, stehe schließlich definitiv fest. Außerdem werde immer die mildere der beiden möglichen Strafen verhängt. Die Richter betonten aber auch, dass solch ein Urteil nur ausnahmsweise zulässig sei. Der Fall müsse unbedingt umfassend aufgeklärt werden.

Die Frage hatte schon länger für Diskussionen gesorgt. 2017 befasste sich der Große Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) damit, weil unter den obersten Strafrichtern Uneinigkeit bestand. Auch der BGH kam damals zu dem Schluss, dass die Wahlfeststellung zulässig ist.

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