Urteile - Karlsruhe:Sefrin über Erste Hilfe: Man kann nichts Falsches machen

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Bei der Ersten Hilfe ist alles besser als Nichtstun - das betont der Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes, Peter Sefrin. "Viele Bürger haben Angst, etwas falsch zu machen. Was man falsch machen kann - und das ist immer wieder das Gleiche - ist, dass man nichts tut", sagte er im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Aus Furcht werde in vielen Fällen nichts getan, bis der Notarzt kommt. Bis dahin seien Chancen, die ein Betroffener eventuell noch hatte, möglicherweise vertan.

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Karlsruhe/Berlin (dpa) - Bei der Ersten Hilfe ist alles besser als Nichtstun - das betont der Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes, Peter Sefrin. "Viele Bürger haben Angst, etwas falsch zu machen. Was man falsch machen kann - und das ist immer wieder das Gleiche - ist, dass man nichts tut", sagte er im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Aus Furcht werde in vielen Fällen nichts getan, bis der Notarzt kommt. Bis dahin seien Chancen, die ein Betroffener eventuell noch hatte, möglicherweise vertan.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet an diesem Donnerstag (9.45 Uhr) über einen Rechtsstreit über Erste Hilfe im Sportunterricht anhand eines sechs Jahre zurückliegenden Falls aus Wiesbaden (Az. III ZR 35/18). Doch was ist im Notfall zu tun?

"Wenn ich einen Patienten leblos vorfinde und er noch atmet, muss ich ihn in die stabile Seitenlage bringen. Atmet er nicht mehr, dann muss er reanimiert werden", sagte der DRK-Bundesarzt. Dies bedeute Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzdruckmassage. Zwar könne es bei einer Reanimation vorkommen, dass nicht richtig gedrückt wird und Rippen brechen. Doch wenn ein Patient einen Kreislaufstillstand habe, spiele dies keine Rolle. "Es gibt nur den Weg nach vorne", unterstrich der Mediziner, der seit mehr als fünf Jahrzehnten Ersthelfer ausbildet.

Die Beatmung sei zwar das bessere Mittel zur Reanimation. Doch wenn sich dies jemand nicht zutraue oder man sich nicht überwinden könne, solle man zumindest Herzmassage machen. "Damit kann man überbrücken, auch ohne Beatmung, weil eine gewisse Zeit in der Lunge noch Blut mit Sauerstoff ist." Viele würden sich auch aus Furcht vor juristischen Konsequenzen nicht trauen, zu helfen. Erste Hilfe sei aber im Vornherein immer im Sinne des Patienten. Nur wenn man vorsätzlich etwas Falsches tue, drohten Konsequenzen.

Aus Sicht von Sefrin sollte jeder einen Erste-Hilfe-Kurs machen und ihn alle fünf Jahre auffrischen - auch wegen Neuerungen in der Ersten Hilfe. Von verpflichtenden Kursen hält er wenig: "Dann fehlt die Motivation. Wir setzen mehr auf Einsicht und Motivation als auf Zwang. Man muss die Leute mehr sensibilisieren, dass man helfen kann." Er hofft, dass vom BGH-Urteil ein Signal ausgeht, dass mehr Menschen von der Notwendigkeit zur Ersten Hilfe überzeugt werden.

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