Urteile - Karlsruhe:Kein Schadenersatz für Altanschließer

Baden-Württemberg
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Karlsruhe (dpa) - Im langen Streit um Beiträge für alte Wasseranschlüsse in Brandenburg haben sich die Hoffnungen betroffener Grundstückseigentümer auf Schadenersatz zerschlagen. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Klage sogenannter Altanschließer in einem Muster-Fall ab, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Damit hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2019 Bestand, mit dem Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe weitgehend vom Tisch sind. (Az. 1 BvR 2838/19)

In dem Fall, der Pilotcharakter für zahlreiche ähnliche Verfahren in Brandenburg hat, wollten Grundstückseigentümer vom Wasser- und Abwasserzweckverband "Scharmützelsee - Storkow/Mark" (WAS) etwa 1320 Euro zurück. Sie waren noch vor dem Jahr 2000 ans kommunale Trinkwassernetz angeschlossen worden. Der Bescheid über den zu zahlenden Beitrag wurde ihnen aber erst im November 2011 geschickt.

Hintergrund der späten Forderungen war ein Problem bei der Gesetzgebung nach der Wiedervereinigung, das erst nachträglich behoben wurde. In einer ersten Entscheidung von 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht noch beanstandet, dass Beiträge so lange im Nachhinein eingetrieben wurden. Damit habe niemand rechnen müssen.

In dem Pilotverfahren vor dem BGH ging es daraufhin um Schadenersatz-Forderungen von Eigentümern, die ihren Widerstand vor der Verfassungsgerichts-Entscheidung aufgegeben und gezahlt hatten - wegen der großen Grundstücke im ländlichen Brandenburg manchmal hohe fünfstellige Summen. Der Vorsitzende Richter sprach damals von Ansprüchen in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro.

Aber der BGH wies die Schadenersatz-Klage im Juni 2019 ab. Daran war vor allem überraschend, dass sich die obersten Zivilrichter mit ihrer Rechtsauffassung nicht nur gegen das Oberverwaltungsgericht Brandenburg, sondern auch gegen das Bundesverfassungsgericht stellten. Also reichten die Kläger neu Verfassungsbeschwerde ein.

Die Verfassungsrichter treiben den Konflikt aber nicht auf die Spitze. Der BGH habe nicht in verfassungswidriger Weise geurteilt, heißt es nun in der aktuellen Entscheidung. Dem Beschluss von 2015 habe die Sichtweise der Verwaltungsgerichte zugrundegelegen. Aber auch die Auslegung des BGH sei vertretbar. Die Kläger würden nicht in ihrem Grundrecht auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz verletzt.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) erklärte am Dienstag, sein Ministerium werde zunächst die Auswertung der Urteilsbegründung abwarten. "Es scheint, als decke sich die Karlsruher Entscheidung mit der Rechtsauffassung, die das Innenministerium stets vertreten hat", meinte Stübgen. "Ich hoffe, dass es gelingen kann, dieses Thema in Zukunft zu befrieden."

Dagegen erklärte der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Landtag, Péter Vida, das Urteil sei zwar eine Enttäuschung für Zehntausende Betroffene, aber noch lange kein Schlussstrich. Es bleibe dabei, dass alle, die Widerspruch oder Klage erhoben hätten, ihre Beiträge zurückerhalten müssten. Dies sei in vielen Fällen nicht geschehen. Für die übrigen Betroffenen müsse es eine politische Lösung geben.

Der Präsident des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer, Jochen Brückmann, reagierte erbost. "Das Bundesverfassungsgericht hat gekniffen, anstatt seine Entscheidung zu bekräftigen, dass die Erhebung der Altanschließerbeiträge verfassungswidrig war", erklärte Brückmann. "Nicht nur bei den Betroffenen wird dies das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv schwächen."

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