Urteile - Karlsruhe:Entscheidung über Eilantrag gegen Brandners Abwahl
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Karlsruhe (dpa) - Die Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses war ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags - nun hat sich das Bundesverfassungsgericht damit befasst. Heute veröffentlichen die Richter ihre Entscheidung über einen Eilantrag der AfD-Fraktion. Brandners Parteikollegen wollen in Karlsruhe durchsetzen, dass er seine Aufgaben als Vorsitzender wieder wahrnehmen darf.
Die Nicht-AfD-Abgeordneten im Ausschuss hatten Brandner am 13. November abgewählt. Damit zogen sie die Konsequenzen aus mehreren Eklats, die der AfD-Politiker aus Thüringen ausgelöst hatte. Zuletzt hatte er auf Twitter die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg mit der Bemerkung "Judaslohn" kommentiert. Seither wird der Ausschuss von seinem stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleitet.