Urteile - Karlsruhe:Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag wegen Demo ab

Baden-Württemberg
Auf einer Richterbank in einem Gericht liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, eine wegen der Coronavirus-Pandemie untersagte Kundgebung in München im Eilverfahren zu genehmigen. Die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde seien zwar offen, heißt es in dem Beschluss, den das Gericht in Karlsruhe am Donnerstagabend veröffentlichte. Die Richter betonen auch die "Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine freiheitliche Staatsordnung auch im Hinblick auf demokratische Gemeinwesen insgesamt". Das bayerische Versammlungsverbot diene aber dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit. In einer reinen Folgenabwägung müsse das Interesse des Klägers an der Durchführung der Kundgebung deshalb fürs Erste zurücktreten. (Az. 1 BvQ 29/20)

Der Mann hatte für Donnerstag ab 16 Uhr eine dreistündige Versammlung mit maximal zehn Leuten am Isarufer angemeldet - mit dem Thema "Versammlungsfreiheit auch während der Corona-Krise schützen". Dafür hatte er keine Ausnahmegenehmigung bekommen. Die Behörden und das Verwaltungsgericht hatten die Befürchtung, dass es nicht bei zehn Leuten bleiben würde und sich auch Schaulustige oder Gegendemonstranten einfinden könnten. Das halten die Verfassungsrichter für plausibel. Außerdem hatte der Kläger seinen Eilantrag erst gegen 15 Uhr in Karlsruhe eingereicht - obwohl das Verwaltungsgericht schon am Morgen entschieden hatte. Eine eingehende Prüfung sei so nicht möglich gewesen, heißt es in dem Beschluss.

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