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Urteile:Karlsruhe bestätigt Anspruch von Urhebern auf Nachvergütung

Karlsruhe (dpa) - Der Anspruch von Übersetzern und anderen Urhebern auf Nachzahlungen bei unangemessen niedrigen Honoraren ist verfassungsgemäß. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss. Seit 2002 können Urheber die Angemessenheit ihrer Honorare gerichtlich überprüfen lassen und Nachzahlungen verlangen, wenn die vertraglich vereinbarte Summe unangemessen niedrig ist. Ein Verlag hatte in Karlsruhe gegen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs geklagt, die ihn zu Nachzahlungen verpflichteten.

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Karlsruhe (dpa) - Der Anspruch von Übersetzern und anderen Urhebern auf Nachzahlungen bei unangemessen niedrigen Honoraren ist verfassungsgemäß. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss. Seit 2002 können Urheber die Angemessenheit ihrer Honorare gerichtlich überprüfen lassen und Nachzahlungen verlangen, wenn die vertraglich vereinbarte Summe unangemessen niedrig ist. Ein Verlag hatte in Karlsruhe gegen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs geklagt, die ihn zu Nachzahlungen verpflichteten.

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