Urteile - Kaiserslautern:Kreisumlage: OVG gibt Kaiserslautern recht

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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Koblenz (dpa/lrs) - Das Land Rheinland-Pfalz hätte beim hoch verschuldeten Landkreis Kaiserslautern im Jahr 2016 nicht die sogenannte Kreisumlage hochsetzen dürfen, damit die Schulden zurückgehen. Die Erhöhung der Kreisumlage durch die Kommunalaufsicht des Landes sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz laut einer Mitteilung vom Mittwoch. Das Land habe dadurch "unzulässig in die verfassungsrechtlich geschützte Mindestausstattung von mehr als einem Viertel der kreisangehörigen Gemeinden" eingriffen. Die Kreisumlage müssen die Verbandsgemeinden zahlen, um den Finanzbedarf der Kreise zu decken.

Der Kreis Kaiserslautern hatte sich juristisch gegen die Forderung des Landes gewehrt, von den Gemeinden zum Schuldenabbau mehr Geld einzutreiben. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße vor rund zwei Jahren die Klage abgewiesen. Dagegen legte der Kreis Berufung beim OVG ein und bekam nun recht.

Der vom Kreistag Kaiserslautern beschlossene Haushalt für 2016 habe zwar gegen die Pflicht zum Haushaltsausgleich und das Verbot bilanzieller Überschuldung verstoßen, hieß es im Urteil. Die von der Kommunalaufsicht des Landes ausgesprochene Beanstandung sei aber unverhältnismäßig, weil "dem Kläger auch bei größtmöglicher Anspannung seiner Kräfte keine ausreichenden Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden hätten", um sein Haushaltsdefizit spürbar zu reduzieren.

Die Kommunalaufsicht hatte damals vom Kreis Kaiserslautern verlangt, mehr für den Schuldenabbau zu tun. Weil ihr die Anstrengungen dafür im Haushalt nicht reichten, erhöhte sie den Satz für die Umlage an die Gemeinden. Der Kreis sah das als Eingriff in die Selbstverwaltung und verwies darauf, dass die Umlage die unterfinanzierten Gemeinden unverhältnismäßig belaste. Vielmehr sei die Finanzausstattung durch das Land zu niedrig, hatte der Kreis erklärt.

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