Urteile - Hildesheim:Millionenbetrug mit Flüchtlingsheimen: Urteil rechtskräftig

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Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Hildesheim (dpa/lni) - Das Urteil gegen einen früheren Fachbereichsleiter des Arbeiter-Samariter-Bundes wegen Betruges, Beihilfe zur Untreue und des Sichverschaffens von kinder- und jugendpornografischen Schriften ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil vom November 2019 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bestätigt, wie das Landgericht Hildesheim am Freitag mitteilte. Demnach verwarf der BGH die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft als unbegründet. Der heute 38-Jährige muss ins Gefängnis.

Der ASB Soziale Dienste hatte seit 2015 Asylbewerber-Unterkünfte im Auftrag des niedersächsischen Innenministeriums und der Landesaufnahmebehörde betrieben. Von 2017 an soll das Land insgesamt 8,1 Millionen Euro auf ein Konto überwiesen haben, das nur scheinbar für die GmbH errichtet worden war. Tatsächlich sollen zwei damalige Führungskräfte das Geld für private Zwecke genutzt haben. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Das Urteil gegen den Ex-Geschäftsführer einer ASB-Tochterfirma war bereits rechtskräftig. Der Mann musste für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Hildesheim ordnete im November 2019 die Einziehung der aus den Taten erlangten Beträge in Höhe von 6,85 Millionen Euro an. Der frühere Fachbereichsleiter muss für knapp 1,5 Millionen Euro haften, der frühere Geschäftsführer für den Rest.

© dpa-infocom, dpa:210219-99-515371/2

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