Süddeutsche Zeitung

Urteile:Gröning-Urteil wegen Beihilfe zum Massenmord in Auschwitz bestätigt

Karlsruhe (dpa) - Der "Buchhalter von Auschwitz", Oskar Gröning, trägt Schuld an den massenhaften Morden in dem NS-Konzentrations- und Vernichtungslager - das hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden. Er bestätigte damit das Urteil wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen gegen den 95-Jährigen. Dieser habe als junger Mann "durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe" geleistet, heißt es in der Entscheidung der Karlsruher Richter. Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

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Karlsruhe (dpa) - Der „Buchhalter von Auschwitz“, Oskar Gröning, trägt Schuld an den massenhaften Morden in dem NS-Konzentrations- und Vernichtungslager - das hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden. Er bestätigte damit das Urteil wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen gegen den 95-Jährigen. Dieser habe als junger Mann „durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe“ geleistet, heißt es in der Entscheidung der Karlsruher Richter. Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

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