Urteile - Gießen:Urteil: Wetzlar muss NPD Nutzung der Stadthalle erlauben

Gießen/Wetzlar (dpa/lhe) - Die Stadt Wetzlar muss nach einer Gerichtsentscheidung der rechtsextremen NPD die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung überlassen. Als Termin gelte der 24. März 2018, teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Mittwoch weiter mit. Die NPD habe einen Anspruch, weil die Halle in der Vergangenheit auch anderen politischen Parteien zur Verfügung gestellt worden sei. Die Begründung der Stadt Wetzlar, die NPD dürfe wegen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele die Halle nicht nutzen, spiele keine Rolle. Entscheidend sei, dass die NPD vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten worden sei, auch ein Vereinigungsverbot bestehe nicht.

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Gießen/Wetzlar (dpa/lhe) - Die Stadt Wetzlar muss nach einer Gerichtsentscheidung der rechtsextremen NPD die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung überlassen. Als Termin gelte der 24. März 2018, teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Mittwoch weiter mit. Die NPD habe einen Anspruch, weil die Halle in der Vergangenheit auch anderen politischen Parteien zur Verfügung gestellt worden sei. Die Begründung der Stadt Wetzlar, die NPD dürfe wegen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele die Halle nicht nutzen, spiele keine Rolle. Entscheidend sei, dass die NPD vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten worden sei, auch ein Vereinigungsverbot bestehe nicht.

Der Beschluss ist laut Verwaltungsgericht noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen könne beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde eingelegt werden. Ein Sprecher der Stadt Wetzlar sagte, der Gang nach Kassel werde geprüft.

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