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Urteile:Gericht akzeptiert Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel

Nienburg (dpa) - Die umstrittenen Aufnahmen sogenannter Dashcams im Fahrzeug können unter bestimmten Umständen Beweismittel sein. Im Prozess gegen einen Verkehrsrowdy hat das Amtsgericht Nienburg Bilder zugelassen, die ein betroffener Zeuge aufgenommen hatte. Laut "Spiegel Online" handelt es sich um die bundesweit erste vergleichbare Entscheidung in einem Strafprozess. Dashcams sind kleine Videokameras, die sich an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigen lassen. Sie sind datenschutzrechtlich umstritten.

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Nienburg (dpa) - Die umstrittenen Aufnahmen sogenannter Dashcams im Fahrzeug können unter bestimmten Umständen Beweismittel sein. Im Prozess gegen einen Verkehrsrowdy hat das Amtsgericht Nienburg Bilder zugelassen, die ein betroffener Zeuge aufgenommen hatte. Laut „Spiegel Online“ handelt es sich um die bundesweit erste vergleichbare Entscheidung in einem Strafprozess. Dashcams sind kleine Videokameras, die sich an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigen lassen. Sie sind datenschutzrechtlich umstritten.

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