Urteile - Frankfurt am Main:Gartenwege müssen nicht gegen alle Gefahren gesichert werden

Urteile - Frankfurt am Main: Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wege auf privaten Grundstücken müssen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt nicht gegen sämtliche Gefahren gesichert werden. Grundstückseigentümer hätten zwar grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht - sie müssten jedoch nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnen, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. "Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch", begründete das OLG den nicht anfechtbaren Beschluss.

Geklagt hatte eine Frau, die bei Dunkelheit und Regen auf einem unbeleuchteten Steinweg im Garten ihrer Nachbarin gestürzt war und sich dabei Knochenbrüche zugezogen hatte. Dafür wollte sie unter anderem 20.000 Euro Schmerzensgeld. Dem folgte das OLG nicht. Es sei nicht Aufgabe der Grundstückseigentümerin, den Zuweg zu der Terrasse ihres Wohnhauses völlig gefahrlos auszugestalten.

© dpa-infocom, dpa:220922-99-860630/3

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