Gerichtsurteil:Entzug der Fahrerlaubnis für alkoholisierte E-Scooter-Fahrer

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Für alkoholisierte Fahrer von E-Scootern gibt es nach einem Gerichtsurteil keine Ausnahme, wenn es um den Entzug ihrer Fahrerlaubnis geht. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) hervor. Im konkreten Fall war ein E-Scooter-Fahrer nachts in Frankfurt mit mindestens 1,64 Promille erwischt worden, dafür wurden gegen ihn eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro und ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Die Fahrerlaubnis wurde dem Mann nicht entzogen. Die Amtsanwaltschaft wendete sich dagegen mit einer Sprungrevision direkt an das OLG, das den Entzug der Fahrerlaubnis für zwingend hält.

Mit seiner gedankenlosen Nutzung eines E-Scooters in erheblich alkoholisiertem Zustand habe der Mann eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt begangen und sich „damit grundsätzlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen“, erklärte das OLG. Dass der Angeklagte nicht Auto, sondern E-Scooter gefahren ist, sei unerheblich. Die Scooter seien Elektrokleinstfahrzeuge und damit auch Fahrzeuge, die den für sie geltenden allgemeinen Vorschriften unterlägen.

Den Hinweis des Amtsgerichts, dass eine Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter andere Menschen nicht in gleichem Maße gefährde wie die Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug, überzeugte das OLG nicht. Der Sturz eines Fußgängers oder Radfahrers infolge eines Zusammenstoßes mit einem E-Scooter könne „ganz erhebliche, unter Umständen sogar tödliche Verletzungen“ verursachen, erklärten sie. Ein Fahrfehler eines alkoholisierten Scooter-Fahrers könne zudem stärker motorisierte Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen zwingen.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis solle nicht nur verhindern, dass der Täter weiterhin betrunken Kraftfahrzeuge fahre. Bezweckt werde vielmehr ganz allgemein der Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs, befanden die Richter. Das Amtsgericht muss den Fall nun neu verhandeln. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

© dpa-infocom, dpa:230605-99-946605/2

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