Urteile - Celle:Schenkungen der Großmutter an Enkel zurückfordern möglich

Celle
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Celle (dpa/lni) - Enkel müssen auch nach bis zu zehn Jahren Schenkungen der Großmutter zurückzahlen, wenn diese bedürftig wird. Das hat das Oberlandesgericht Celle am Donnerstag entschieden, wie ein Sprecher mitteilte. Die Kommune als Sozialhilfeträger könne dann unter bestimmten Bedingungen die Gelder einfordern, befand der 6. Zivilsenat. (Az.: 6 U 76/19)

Im konkreten Fall ging es um eine Großmutter, die für ihre beiden Enkel nach deren Geburt jeweils ein für 25 Jahre angelegtes Sparkonto eröffnet hatte. Dort zahlte sie über einen Zeitraum von rund elf beziehungsweise neun Jahren monatlich jeweils 50 Euro ein, um für die Enkel Kapital anzusparen. Die Frau bekam eine Rente von nur rund 1250 Euro. Als sie in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wurde, konnte sie ihren Anteil daran nicht aus eigenen Mitteln aufbringen. Deshalb kam die betreffende Kommune für diese Kosten auf und verlangte von den Enkeln die Rückzahlung der Beträge, die die Großmutter in den vergangenen zehn Jahren auf die Sparkonten eingezahlt hatte.

Die Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau seien keine sogenannten privilegierten Schenkungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, begründete der Senat seine Entscheidung. Es handele sich weder um eine sittlich gebotene Pflichtschenkung noch um eine auf moralischer Verantwortung beruhende Anstandsschenkung wie ein Weihnachtsgeschenk oder Taschengeld. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Großmutter bei Beginn der Zahlungen absehen konnte, dass sie später einmal pflegebedürftig werden würde.

Gegen die Nichtzulassung der Revision kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden, sonst wird das Urteil rechtskräftig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: