Urteile - Büchel:Milderes Urteil in Berufungsverfahren für Atomwaffengegner

Koblenz (dpa/lrs) - Eineinhalb Jahre nach einer Protestaktion auf dem Militärstützpunkt Büchel in der Eifel hat ein Atomwaffengegner in einer Berufungsverhandlung in Koblenz ein milderes Urteil erreicht. Der Vorsitzende Richter Martin Junker verkündete am Mittwoch im Landgericht eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30 Euro, also insgesamt 750 Euro. Das Amtsgericht Cochem hatte den 69-Jährigen aus dem nordrhein-westfälischen Herford im Januar 2018 wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung noch zu 40 Tagessätzen zu je 30 Euro (1200 Euro) verurteilt. Der Musik- und Sprachlehrer im Ruhestand kündigte gleichwohl Revision an.

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Koblenz (dpa/lrs) - Eineinhalb Jahre nach einer Protestaktion auf dem Militärstützpunkt Büchel in der Eifel hat ein Atomwaffengegner in einer Berufungsverhandlung in Koblenz ein milderes Urteil erreicht. Der Vorsitzende Richter Martin Junker verkündete am Mittwoch im Landgericht eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30 Euro, also insgesamt 750 Euro. Das Amtsgericht Cochem hatte den 69-Jährigen aus dem nordrhein-westfälischen Herford im Januar 2018 wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung noch zu 40 Tagessätzen zu je 30 Euro (1200 Euro) verurteilt. Der Musik- und Sprachlehrer im Ruhestand kündigte gleichwohl Revision an.

Er hatte im Juli 2017 in Büchel mit vier Atomwaffengegnern aus den USA nachts zwei Zäune durchtrennt und war auf den Luftwaffenstützpunkt vorgedrungen. Der geständige und nicht vorbestrafte Friedensaktivist berief sich auf einen Notstand.

Experten schätzen, dass noch bis zu 20 US-Atomsprengköpfe in Büchel gelagert sind, für deren Einsatz im Ernstfall die Bundeswehr "Tornado"-Kampfflieger bereithält. Eine offizielle Bestätigung für diese mutmaßlich letzten Atomwaffen in Deutschland gibt es nicht.

"Wir wollen unermesslichen Schaden von der Menschheit fernhalten", sagte der Friedensaktivist. Eine Lagerung von US-Atomwaffen in Büchel und ein Training deutscher Soldaten der Luftwaffe mit diesen Waffen seien völkerrechtswidrig. Das Gericht müsse die "Menschlichkeit mit der Juristerei in Verbindung bringen" und gegen Atomwaffen in Deutschland vorgehen.

Der Vorsitzende Richter Junker wies dies zurück. Er habe zwar "ein gewisses Verständnis" für den Protest. Sachbeschädigung bleibe aber Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch Hausfriedensbruch.

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