Urteile - Braunschweig:Für absichtliches Anhusten in Pandemie-Zeiten verurteilt

Braunschweig
Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa (Foto: dpa)

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Braunschweig (dpa/lni) - Für das absichtliche Anhusten eines Ordners auf dem Braunschweiger Wochenmarkt ist ein Mann zur 250 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. "Die Bagatellgrenze wurde hier deutlich überschritten", teilte das Amtsgericht der Stadt am Freitag mit. In der beginnenden Corona-Pandemie im April dieses Jahres sei das Verhalten des Beklagten als eine vorsätzliche Gesundheits- und Körperverletzung zu qualifizieren, hieß es zu Begründung. (AZ: 112C 1262/20)

Der Vorfall ereignete sich nach Angaben des Gerichts auf dem Altstadtmarkt in Braunschweig. Der Kläger war dort als Angestellter der Stadt zuständig für die Sicherheit. Er ermahnte den Beklagten, in einer Warteschlange den Sicherheitsabstand einzuhalten. Es kam zu einem Streit. Aus Verärgerung trat der Beklagte nah an den Kläger heran und hustete ihm bewusst ins Gesicht.

Den Anspruch auf Schmerzensgeld in dem Zivilverfahren sah das Gericht als begründet an. Es habe eine hohe Gefahr einer Infektion mit einer möglicherweise schweren bis potenziell tödlich verlaufenden Krankheit gegeben. Ob die Beteiligten infiziert waren, sei wegen mangelnder Testkapazitäten nicht bekannt. Dem Kläger blieb nur, sich für zwei Wochen in Quarantäne zu begeben. Das Urteil von Ende Oktober ist nach Angaben eines Gerichtssprechers rechtskräftig.

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