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Urteile:BGH lässt abwechselnde Kinderbetreuung nach Trennung prinzipiell zu

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Müttern und Vätern, die nach der Trennung ihr Kind im gleichen Umfang wie der Ex-Partner betreuen wollen. Zwar orientiere sich das Gesetz an der wesentlich häufiger anzutreffenden Variante, in der das Kind zum Beispiel nur jedes zweite Wochenende beim Vater sei. Damit habe aber kein Leitbild festgelegt werden sollen, heißt es in einem Beschluss der Karlsruher Richter. Solange die Eltern gemeinsam das Sorgerecht haben, spricht demnach nichts dagegen, dass Familiengerichte das "Wechselmodell" anordnen.

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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Müttern und Vätern, die nach der Trennung ihr Kind im gleichen Umfang wie der Ex-Partner betreuen wollen. Zwar orientiere sich das Gesetz an der wesentlich häufiger anzutreffenden Variante, in der das Kind zum Beispiel nur jedes zweite Wochenende beim Vater sei. Damit habe aber kein Leitbild festgelegt werden sollen, heißt es in einem Beschluss der Karlsruher Richter. Solange die Eltern gemeinsam das Sorgerecht haben, spricht demnach nichts dagegen, dass Familiengerichte das „Wechselmodell“ anordnen.

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