Urteile - Berlin:Unfall bei Hochzeits-Autokorso: Geldstrafe für 21-Jährigen

Berlin
Der Eingang des Landgerichts Berlin mit dem Schriftzug des Gerichts und dem Berliner Wappen. Foto: Taylan Gökalp/dpa (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Weil er als Teilnehmer eines Hochzeits-Autokorsos einen Unfall verursacht hatte, ist ein Student zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt worden. Der 21-Jährige habe sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag. Eine Autofahrerin sei leicht verletzt worden. Gegen den Angeklagten erging zudem ein Fahrverbot von sechs Monaten.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Student vorgeworfen, dass er im April 2019 in Berlin-Tiergarten nach mehreren riskanten Fahrmanövern die Kontrolle über sein Auto verloren habe. Bei dem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Wagen sei eine damals 52-jährige Autofahrerin verletzt worden.

Einige Teilnehmer des Korsos hätten den Verkehr ausgebremst, indem sie drei der vier Fahrstreifen nebeneinander langsam befuhren, hieß es in der Anklage. Der 21-Jährige habe seinen Pkw stark beschleunigt, um die Hochzeitsgesellschaft rechts zu überholen. Anschließend sei er in Schlangenlinien gefahren - "bis er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und über den Mittelstreifen in den Gegenverkehr schleuderte".

Nach einer Verständigung der Prozessbeteiligten gab der Student zu, dass er zu schnell gefahren war und auf der Busspur überholt hatte. Als er ausweichen wollte, sei es zur Kollision gekommen. Absichtlich sei er keine Schlangenlinien gefahren. Das Gericht stellte den Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs ein. Mit der Strafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwältin. Die beiden Verteidiger hatten keinen konkreten Antrag gestellt.

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