Urteile - Berlin:Streit um Grundwasser: Senat muss Pumpen nicht betreiben

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Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat muss eine Brunnenanlage zur Absenkung des Grundwassers in Neukölln nicht weiter betreiben, um dortige Häuser vor Schäden zu bewahren. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und wies damit eine Klage von Hausbesitzern zurück, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde.

Im Blumenviertel im Stadtteil Rudow gibt es schon länger Probleme mit steigendem Grundwasser - und Streit darum. Das Grundwasser hatte lange einen niedrigen Stand, weil es in einem Wasserwerk abgepumpt wurde. Seit der Wiedervereinigung wurde weniger Wasser gefördert, so dass Nässeschäden wie Risse und Schimmel an tiefen und schlecht geschützten Kellern auftraten, teilte das Gericht mit.

Noch bis Juni wurde überschüssiges Grundwasser in den Teltowkanal gepumpt. Der Senat informierte Anwohner über nötige Abdichtungen an Gebäuden. Das Gericht stellte nun fest, der Senat sei rechtlich nicht zum Betrieb der Brunnenanlage verpflichtet. Betroffene könnten ihre Gebäude weiterhin ungehindert nutzen. Durch die Abschaltung der Brunnenanlage stelle sich nur der natürliche Grundwasserpegel wieder ein. Die vom Grundwasser ausgehenden Gefahren seien vorhersehbar und beherrschbar. Der Senat sei nicht verpflichtet gewesen, auf die Grundwasserverhältnisse hinzuweisen, habe aber auf zahlreiche Anfragen zutreffende Auskünfte erteilt. Kläger hätten es hingegen unterlassen, ihre Keller ordnungsgemäß abzudichten.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

© dpa-infocom, dpa:221201-99-739698/3

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