Urteile - Berlin:Gericht: Kein Weihnachtszirkus am Olympiastadion

Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Weihnachtszirkus darf nach einer Gerichtsentscheidung in diesem Jahr nicht vor dem Olympiastadion stattfinden. Das teilte das Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Dienstag mit. Anfang 2019 hatte das Land Berlin als Eigentümer der Fläche vertraglich festgelegt, dass der Platz nur noch als Parkplatz genutzt werden darf. Die Senatsverwaltung lehnte es daher ab, die Fläche für den Zirkus zur Verfügung zu stellen. Dagegen ging der Zirkus erfolglos vor. Gegen den Beschluss vom 12. August kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Weihnachtszirkus darf nach einer Gerichtsentscheidung in diesem Jahr nicht vor dem Olympiastadion stattfinden. Das teilte das Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Dienstag mit. Anfang 2019 hatte das Land Berlin als Eigentümer der Fläche vertraglich festgelegt, dass der Platz nur noch als Parkplatz genutzt werden darf. Die Senatsverwaltung lehnte es daher ab, die Fläche für den Zirkus zur Verfügung zu stellen. Dagegen ging der Zirkus erfolglos vor. Gegen den Beschluss vom 12. August kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Seit 25 Jahren fand in der Weihnachtszeit ein Zirkus auf dem Parkplatz statt. Lange war neben der Nutzung als Parkplatz jede andere Nutzung möglich, bedurfte allerdings der Zustimmung. Das Land Berlin hatte laut Gericht seine Zustimmung im Oktober 2018 erstmals unter Berufung auf den Tierschutz verweigert. Damals entschied das Verwaltungsgericht jedoch gegen das Land und berief sich auf die langjährige Praxis, die Fläche zur Verfügung zu stellen.

In dem Zirkus treten Wildtiere wie etwa Elefanten auf. Laut Betreiber können Besucher den Zirkus aber "mit gutem Gewissen" besuchen. "Die Tiere haben ein behütetes Leben und werden nicht geschlachtet", heißt es.

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