Urteile - Berlin:Gegen Umbenennung Mohrenstraße können nur Anwohner vorgehen

Urteile - Berlin: Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Gegen die geplante Umbenennung der Berliner Mohrenstraße können sich auf dem Verwaltungsweg nur Anwohner wehren. Das Verwaltungsgericht wies mit dieser Entscheidung die Klage eines Mannes ab, der sich gegen die Umbenennung gewandt hatte, dort aber nicht wohnt, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde.

Der Mann aus Berlin-Lichtenberg ging im Juni 2021 gegen die Entscheidung des Bezirksamts Mitte, die Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umzubenennen, vor. Das Bezirksamt wies den Widerspruch zurück und erhob eine Gebühr in Höhe von knapp 150 Euro.

Der Mann wandte sich an das Gericht, das nun argumentierte, ihm fehle es an der nötigen "Klagebefugnis", weil seine Rechte nicht verletzt würden. Zudem sei die Höhe der Verwaltungsgebühr angemessen. Gegen das Urteil ist eine Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Um den Namen der Straße wird schon länger gestritten. Die einen argumentieren, der Begriff "Mohr" sei eine diskriminierende Bezeichnung für Schwarze. Andere sagen, das Wort gehe auf "Maure" zurück, eine neutrale Benennung für muslimische Nordafrikaner.

© dpa-infocom, dpa:220818-99-430517/2

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