Urteile - Berlin:Citytax-Urteil: Finanzgericht nimmt Verfahren wieder auf

Berlin
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Bettensteuer will das Finanzgericht Berlin-Brandenburg auch in der Hauptstadt ein entsprechendes Verfahren wieder aufnehmen - vorausgesetzt das klagende Hotel hält weiter an der Klage fest. "Das Gericht wird voraussichtlich im dritten Quartal die Sachen zur Verhandlung laden", sofern die Klägerinnen und Kläger "noch eine Entscheidung haben wollen", teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage am Dienstag mit. Das Verfahren hatte in Berlin jahrelang geruht, weil das Finanzgericht zunächst die Entscheidung des BVG abwarten wollte.

Das BVG hatte am Dienstag nach jahrelangem Rechtsstreit Klagen von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg gegen die Beherbergungssteuer zurückgewiesen. Die örtlichen Abgaben sind aus Sicht der Richterinnen und Richter mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Bettensteuern werden auch in Dutzenden anderen Kommunen erhoben. Offiziell heißen sie zum Beispiel Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer. Das Grundprinzip ist immer gleich: Meist wird pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig, in der Regel um die fünf Prozent. Manchmal muss auch ein fester Betrag abgeführt werden.

Mit der Abgabe hatten klamme Kommunen auf die Senkung der Umsatzsteuer für Hotels Anfang 2010 reagiert. Die Hotelbranche sieht sich durch den Aufwand einseitig benachteiligt. In Berlin hatte das Hotel Westin Grand vor dem Finanzgericht gegen die Bettensteuer geklagt. Auf Anfrage äußerte sich das Unternehmen am Dienstag zunächst nicht zum weiteren Vorgehen.

© dpa-infocom, dpa:220517-99-326298/2

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