Urteile - Bad Kreuznach:Jugendlicher stirbt nach Party: Angeklagte verurteilt

Bad Kreuznach
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Bad Kreuznach (dpa/lrs) - Ein 16-Jähriger trinkt bei einer privaten Geburtstagsparty aus einer Flasche und stirbt kurz darauf. Zwei weitere Jugendliche greifen zu der gleichen Flasche und müssen sich übergeben. Nun hat das Landgericht Bad Kreuznach eine 54-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung sowie zweifacher fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Der Frau war zudem vorgeworfen worden, Cannabis-Joints an Gäste weitergegeben zu haben. Auch das sah das Gericht bestätigt.

Die Angeklagte wurde der Sprecherin zufolge zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und elf Monaten Gefängnis verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten drei Jahre und vier Monate Haft gefordert. Die Ermittlungsbehörde sei von einer vorsätzlichen Tötung ausgegangen. Ein Vorsatz habe aus Sicht des Gerichts nicht eindeutig nachgewiesen werden können. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Der Sohn der Frau hatte im Januar 2017 unter anderem mit dem gestorbenen 16-Jährigen gefeiert. Dieser griff im Lauf der Party zu einer Flasche im Kühlschrank, die mit den Worten "Waldmeister Getränkesirup" beschriftet war. In der Flasche bewahrte die ehemals heroinabhängige 54-Jährige Polamidon auf - dabei handelt es sich um eine Lösung zur Drogensubstitution. Zwei weitere Jugendliche tranken ebenfalls aus der irreführend beschrifteten Flasche, überlebten aber.

Die Frau zeigte sich der Gerichtssprecherin zufolge während des Prozesses geständig. "Die wesentlichen Punkte hat sie eingeräumt."

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